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   VGH Hessen, 04.04.2017 - 4 B 449/17   

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https://dejure.org/2017,16082
VGH Hessen, 04.04.2017 - 4 B 449/17 (https://dejure.org/2017,16082)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.04.2017 - 4 B 449/17 (https://dejure.org/2017,16082)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. April 2017 - 4 B 449/17 (https://dejure.org/2017,16082)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 6 HBO, § 63 HBO
    Abweichungsbescheid für Unterschreitung der gesetzlich vorgesehenen Abstandsfläche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abweichungsbescheid für Unterschreitung der gesetzlich vorgesehenen Abstandsfläche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HBO § 6; HBO § 63
    ABSTANDSFLÄCHE; ABWEICHUNG; ATYPIK

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundstück unbebaubar: Abweichung von Abstandsflächen zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abweichungsbescheid für Unterschreitung der gesetzlich vorgesehenen Abstandsfläche

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abweichungsbescheid für Unterschreitung der gesetzlich vorgesehenen Abstandsfläche

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Grundstück unbebaubar: Abweichung von Abstandsflächen zulässig! (IBR 2017, 700)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 607
  • ZfBR 2017, 483
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 22.12.2011 - 2 B 11.2231

    Erteilung einer Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften bei atypischer

    Auszug aus VGH Hessen, 04.04.2017 - 4 B 449/17
    Hinzukommen muss, dass die etwaigen Einbußen an geschützten Nachbarrechtspositionen vertretbar erscheinen (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 22. Dezember 2011 - 2 B 11.2231 -, juris Rdnr. 16).

    Zwar ist der Antragstellerin zuzugeben, dass hier kein klassischen Ausnahmefälle gegeben ist, wie beispielsweise bei einem diagonal zur Straße verlaufenden oder bei einem verspringenden oder bei einem sonst ungünstigen Grundstückszuschnitt innerhalb eines dicht bebauten innerstädtischen Bereichs (vgl.: Bayerischer VGH, Urteil vom 22. Dezember 2011 - 2 B 11.2231 -, juris Rdnr. 18).

  • VG Köln, 19.05.2016 - 13 K 4121/14

    Klage gegen Genehmigung von Windenergieanlagen

    Auszug aus VGH Hessen, 04.04.2017 - 4 B 449/17
    Hierzu hat es auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 31. Oktober 1996 (- 10 B 2613/96 -) und auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 19. Mai 2016 (- 13 K 4121/14 -) hingewiesen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 2 S 44.12

    Abstandsflächenvorschriften; Abweichung; atypische Grundstückssituation

    Auszug aus VGH Hessen, 04.04.2017 - 4 B 449/17
    Das OVG Berlin-Brandenburg hatte in der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung vom 19. Dezember 2012 (- 2 S 44.12 -) eine atypische Grundstückssituation verneint, weil der Grundstückszuschnitt auch bei Einhaltung der Abstandsflächen das angestrebte Bauvorhaben weitgehend ermöglichte, sofern die Aufteilung der Flächen in den Geschossen des Gebäudes geändert wird.
  • OVG Niedersachsen, 24.02.2004 - 1 LA 74/03

    Gesetzeszweck der Abstandsvorschriften der Landesbauordnung Niedersachsen;

    Auszug aus VGH Hessen, 04.04.2017 - 4 B 449/17
    In dem vom von der Antragstellerin genannten Beschluss des OVG Niedersachsen vom 24. Februar 2004 (- 1 LA 74/03 -) wurde eine mit der Abstandsvorschrift des § 86 Abs. 1 Nr. 1 NBauO verbundene Härte deshalb verneint, weil mit der Abweichung die bauliche Ausnutzung des Grundstücks weit über die der Nachbargrundstücke hinaus angestrebt worden war.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.1996 - 10 B 2613/96
    Auszug aus VGH Hessen, 04.04.2017 - 4 B 449/17
    Hierzu hat es auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 31. Oktober 1996 (- 10 B 2613/96 -) und auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 19. Mai 2016 (- 13 K 4121/14 -) hingewiesen.
  • VGH Hessen, 15.11.2019 - 4 B 1276/19

    Baurecht, Abweichung von Abstandsflächenvorschriften

    Hinzukommen muss, dass die etwaigen Einbußen an geschützten Nachbarrechtspositionen vertretbar erscheinen (vgl. Beschluss des Senats vom 4. April 2017 - 4 B 449/17 -, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 22. Dezember 2011 - 2 B 11.2231 -, juris).

    Es ist zu fragen, ob im konkreten Einzelfall eine besondere Situation vorliegt, die sich vom gesetzlichen Regelfall derart unterscheidet, dass die Nichtberücksichtigung oder Unterschreitung des normativ festgelegten Standards gerechtfertigt ist (vgl. Beschluss des Senats vom 4. April 2017, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2019 - 2 L 110/17

    Nachbarklage gegen eine unter Abweichung von Abstandsflächenvorschriften erteilte

    Ein Fall eines ungünstigen Grundstückszuschnitts innerhalb eines dicht bebauten innerstädtischen Bereichs (vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 04.12.2017 - 2 CS 17.1969 -, juris, Rdnr. 4; Hess. VGH, Beschluss vom 04.04.2017 - 4 B 449/17 -, juris, Rdnr. 12) liegt nicht vor.
  • VG Schleswig, 26.10.2017 - 2 B 52/17

    Verletzung des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots bei einem Verstoß

    In Betracht zu ziehen sind auch sonstige außergewöhnliche Gegebenheiten des Nachbargrundstücks, die im konkreten Einzelfall eine Situation begründen, die sich derart vom gesetzlichen Regelfall unterscheidet, dass die Nichtberücksichtigung oder Unterschreitung des normativ festgelegten Standards gerechtfertigt ist (VGH Kassel, Beschluss vom 04.04.2017 - 4 B 449/17 -).
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